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Förderprogramme für Projekte in Industrie, Bau, Energie, Chemie Branche
Der Bund hat das Forschungszulagengesetz (FZulG) rückwirkend zum 1. Januar 2020 verabschiedet. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen pro Jahr bis zu 2.500.000 Euro / Jahr bzw. 3.500.000 Euro / Jahr für KMU vom Bund für Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bekommen kann. Die Innovationsförderung beträgt 35 % Ihrer Personalkosten und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung.

Profitieren Sie mit unserer Hilfe vom Forschungszulagengesetz
Vergabe von Aufträgen
Eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Innovationen investieren. Verhelfen Sie auch Ihrem Unternehmen zum Erfolg!
Nutzen Sie unsere zielgenaue Dienstleistung für Zulieferer aus der Metall- und Kunststoffverarbeitung. Wir beliefern Sie kontinuierlich mit aktuellen Anfragen und allen angebotsrelevanten Informationen. Lasten Sie Ihren Maschinenpark noch besser aus und sparen Sie Zeit bei der aufwendigen Suche nach neuen Kunden.
Sie haben die Branche, Region und den Kaufpreisrahmen für Ihr Wunschunternehmen festgelegt? Dann finden Sie nachfolgend unsere aktuellen Angebote.
Kommt die Forschungszulage des FZulG für Ihr Unternehmen in Frage?
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Ihr Unternehmen gehört zum innovativen Mittelstand?
Viele Unternehmen, mit denen wir sprechen, glauben, dass ihre Investitionen in FuE nicht förderberechtigt sind! In unserer Broschüre finden Sie alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Beantragung der staatlichen Förderung für Ihr Unternehmen.
Ihr Unternehmen gehört zum innovativen Mittelstand? Sicherlich investieren Sie, wie viele andere Unternehmen in Ihrer Region und Branche, hohe Beträge für Entwicklungsaktivitäten, um innovative Produkte und Verfahren hervorzubringen. Damit tragen Sie entscheidend zu Wirtschaftswachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und technologischer Marktführerschaft bei. Endlich wird das auch in Deutschland – wie bereits seit Jahrzehnten in vielen anderen führenden Industrieländern – belohnt.
Der Bund hat das Forschungszulagengesetz (FZulG) rückwirkend zum 1. Januar 2020 verabschiedet. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen pro Jahr bis zu 2.500.000 Euro / Jahr bzw. 3.500.000 Euro / Jahr für KMU vom Bund für Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bekommen kann. Die Innovationsförderung beträgt 35 % Ihrer Personalkosten und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung.
Die Forschungszulage muss beantragt werden. Hier haben wir von Ayming mehr als 35 Jahre Erfahrung in der Beantragung und Begleitung von steuerlichen Forschungsförderungen weltweit. Wir wissen genau, welche Aktivitäten im Rahmen von nationalen, EU- und internationalen Verordnungen förderfährig sind sowie der erforderlichen Begutachtung und Prüfung standhalten.
In unserer Broschüre finden Sie alle Vorteile des neuen Forschungszulagengesetzes. Wir bringen Ihnen näher, wie Sie Ihren Vorsprung halten können und wie Ayming Sie auf jedem Schritt des Weges begleiten kann.
Wir bringen Ihnen näher, wie Sie Ihren Vorsprung halten können
Wir arbeiten rein erfolgsabhängig und garantieren eine kontinuierliche Projektbegleitung. Sie wollen die Beantragung Ihrer Forschungszulage von Anfang an professionell angehen?
Holen Sie sich Ihr Exemplar, indem Sie sich hier registrieren und investieren Sie noch heute in die Zukunft Ihres Unternehmens!

Warum Goldstein – Holding?
Langjährige Erfahrung in M&A und Finanzierung.
Goldstein Company ist ein innovatives Beratungshaus, das sich auf Nachfolge-, Finanzierungs- und M&A-Beratung spezialisiert hat. Der technologiegetriebene Ansatz schafft Transparenz im undurchsichtigen M&A-Markt und ermöglicht Unternehmern Zugang zu qualitativ hochwertigen Transaktionsdienstleistungen
Persönliche Beratung durch erfahrene Experten.
Unsere Beratungsdienstleistung ist so individuell wie die Unternehmen unserer Mandanten, daher gestalten wir die Transaktionsstrategie im Einklang mit Ihren Zielen, individuell auf Sie zugeschnitten. Unser Team unterstützt Unternehmer und Eigentümer bei der Vorbereitung und Durchführung von strategischen M&A-Transaktionen, Eigen- und Wachstumskapitalbeschaffung sowie im Rahmen von Nachfolgeherausforderungen.
Strukturierte Prozesse & individuelle Lösungen.
Prozesse im Unternehmen zu optimieren, heißt im Prinzip, durch effektiveres Arbeiten Kosten zu senken. Denn in Zeiten von erhöhtem Wettbewerbsaufkommen ist es nur verständlich, sich die Frage zu stellen: Wo und wie können wir Kosten reduzieren? Ein guter Ansatz liegt darin, die Prozesse und einzelnen Abläufe im eigenen Unternehmen mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Nur, weil manche Arbeitsabläufe bereits seit Jahren oder Jahrzehnten bestehen, heißt das nicht zwingend, dass diese die optimale Lösung darstellen.
Ziele der Prozessoptimierung:
Reduzierung der Unternehmenskosten
Minimierungen der Komplexität von Prozessen
Schaffung von klaren Verantwortlichkeiten.
Zugang zu einem breiten Investoren- und Käufernetzwerk
Das Kapitalanlagegesetz (KAGB) unterscheidet zwischen drei Anlegergruppen: den Privaten, den Semiprofessionellen und den Institutionellen. Institutionelle Investoren sind im Gegensatz zu privaten Anlegern juristische Personen. Sie können in unterschiedlichen Rechtsformen auftreten, gemeinsam ist ihnen der Umstand, dass sie eine Zulassung für die Anlage von Finanzinstrumenten haben. Zu den institutionellen Investoren gehören Kreditinstitute, Versicherungen, Investment- und Kapitalgesellschaften, Versorgungswerke, Pensionskassen, Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, Unternehmen, Vermögensverwaltungen, Kirchen, Vereine, Stiftungen, staatliche Organisationen, internationale Organisationen und Kommunen.
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